Zweck und Ziele

Unsere Initiative entstand aus einer Gruppe von Menschen, die ein neues Beispiel für und eine neue Qualität gemeinschaftlichen Lebens schaffen möchten. Unserer Vision geben wir den Namen Tänzerdorf (und wir verwenden im Deutschen Tänzerdorf und Tänzerinnendorf als unterschiedslose Synonyme), bzw. im englischen Dancers’ Village.
Der gemeinnützige Verein kann dabei die Begegnungsstätte mit ins Leben rufen (nicht privaten Wohnbereich), sowie alle Aktivitäten durchführen, die wir an einem solchen zukünftigen Platz als essentiell ansehen.

Aktueller Vereins-Zweck.

Der genaue letztendliche Vereins-Zweck lautet:

” §2 Vereinszweck

(1) Der Satzungszweck

Zweck des Vereines sind

    1. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
    2. die Förderung von Kunst und Kultur durch Ausübung und Pflege der Contact Improvisation
    3. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes,

Diese 3 Zwecke sind der Kern der Vereins-Arbeit und werden durch in (2) beschriebene konkrete Massnahmen verwirklicht.

(2) Konkrete Massnahmen zur aktiven Förderung dieser Zwecke

Zur Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, wird der Verein folgende geeignete Massnahmen ergreifen, fördern, unterstützen und ausführen:

    • Veranstaltung von Fortbildungen und Informations-Veranstaltungen zur Völkerverständigung und internationaler Gesinnung, mit Gast-Dozenten aus internationaler Friedens- und Heil- Arbeit
    • Veranschaulichung von Förderung der Toleranz und Fortbildungen zum Thema Toleranz, zum Beispiel mit den Themen gewaltfreie Kommunikation, systemisches Konsensieren, und weiteren Toleranz-relevanten Themen.
    • Veranstaltung von Contact Improvisation als erfahrbare Aktivität, die die Toleranz fördert, indem sie non-verbale Kommunikation, Kontaktaufnahme und vertrauensvolle Bindungs-Aufnahme jenseits von sprachlichen Konzepten erfahrbar macht.
    • Förderung und Aufbau einer Begegnungsstätte zur Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
    • weitere geeignete Massnahmen zur Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (mögliches Beispiel: Online-Event zu diesem Zweck, Gesprächs-Konferenz oder Vorträge.)

Zur Förderung von Kunst und Kultur, wird der Verein folgende geeignete Massnahmen ergreifen, fördern, unterstützen und ausführen:

    • Veranstaltung von sogenannten ‘Jams’ von Contact Improvisation zur Verbreitung der Contact Improvisation als Kunstform und als Kultur des Miteinanders
    • weitere geeignete Massnahmen zur Förderung von Kunst und Kultur (mögliches Beispiel: Online-Event zu diesem Zweck, jeder tanzt zu Hause.)

Zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes, wird der Verein folgende geeignete Massnahmen ergreifen, fördern, unterstützen und ausführen:

    • die Einrichtung von Naturschutz- und Landschafts-Schutzgebieten um schützenswerte Biotope und Lebensräume seltener und bedrohter Tierarten
    • aktive Landschaftsschutz-Massnahmen zur Vernetzung der Lebensräume seltener und bedrohter Tierarten und Pflanzenarten
    • die Aufforstung sowie weitere geeignete Massnahmen zur natürlichen Bodenerhaltung
    • weitere geeignete Massnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt (mögliches Beispiel: Erstellung von Hinweis-Tafeln und Aufklärungs-Kampagnen.)

In allen Aktivitäten und Gremien verfolgt der Verein das Grundprinzip der Würde und der Gleichberechtigung jedes einzelnen Menschen. Jegliche Herabwürdigung eines einzelnen Menschen oder einer Gruppe von Menschen wird nicht toleriert, sondern benannt und in Kontakt gebracht, dies umfasst auch, aber nicht nur, sexistische oder rassistische Verhaltensweisen oder Aussagen.

(3) Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung (§§ 51 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.

(4) Wirkungs-Radius des Vereines
Der Verein ist nur innerhalb der europäischen Union, der EFTA-Staaten und Grossbritanniens tätig, auf keinen Fall ausserhalb dieser Länder. Bei Projekten ausserhalb Deutschlands wird geprüft, ob dies für den Verein rechtlich und organisatorisch gut tragbar ist, oder es günstiger wäre sich zu bemühen, einen Verein im jeweiligen Land zu gründen.”

Ursprünglich formulierter Vereins-Zweck:

Bei Gründung hatten wir einen ausführlicheren Vereins-Zweck angestrebt, der aber rechtlich nicht als gemeinnützig anerkannt wurde und auch als zu allgemein formuliert angesehen.
Wir beteiligte Personen fühlen uns dieser Formulierung weiterhin verbunden, und sie mag Euch weitere Einblicke in den Spirit der Initiative geben:

“(1) Der Satzungszweck

Zweck des Vereines ist die Initiation, Förderung, Unterstützung, Beratung und Durchführung von Projekten, deren Ziel die Gründung, der Aufbau, sowie der dauerhafte nachhaltige Betrieb eines ‘Tänzerdorf’ bzw. mehrerer ‘Tänzerdörfer’ entsprechend Definition in §2, Absatz (2) ist, sowie die Unterstützung, Förderung und Durchführung von Veranstaltungen, die diesen und eng verwandten Zielen dienen, inkl. von Öffentlichkeitsarbeit und politischer Aktivität. Um diesen Zweck zu verwirklichen, organisiert sich der Verein in Projekten entsprechend Definition in §2, Absatz (3), und alle Abläufe, Kommunikation und Entscheidungen orientieren sich soweit als möglich an den Prinzipien der Soziokratie and des systemischen Konsensierens.

Im allgemeineren Sinne dient der Verein den Zwecken von Naturschutz und Landschaftsschutz, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Förderung des Tierschutzes, der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Förderung des Sports (vor allem des Tanzes und des Kontakt-Sports, insbesondere ‘Contact Improvisation’), und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, und kann sich an Aktivitäten beteiligen, die andere gemeinnützige Organisationen in diesen Bereichen organisieren und durchführen, und die nicht direkt dem engeren Zweck der Entstehung von ‘Tänzerdörfern’ dienen.

In allen Aktivitäten und Gremien verfolgt der Verein das Grundprinzip der Würde und der Gleichberechtigung jedes einzelnen Menschen. Jegliche Herabwürdigung eines einzelnen Menschen oder einer Gruppe von Menschen wird nicht toleriert, sondern benannt und in Kontakt gebracht, dies umfasst auch, aber nicht nur, sexistische oder rassistische Verhaltensweisen oder Aussagen.

(2) Definition von ‘Tänzerdorf’

Ein ‘Tänzerdorf’ ist ein Ökodorf oder Wohnprojekt, das folgende Kriterien erfüllt:

(2.1) Ökologische Aspekte

    • Das Land oder Grundstück wird gemeinschaftlich erworben, über unseren Verein oder bevorzugt z.B. über eine Stiftung (Partnerorganisation), deren Zweck es ist, Land aus Privatbesitz zu nehmen und aus einem bewussten Menschsein heraus an ‘Mutter Erde’ zu schenken, das heisst es zu verwalten im Bewusstsein, dass es dem nachhaltigen Miteinander von Mensch und Wildnis gewidmet ist. Es werden alle sinnvollen möglichen Massnahmen unternommen, um sicherzustellen, dass dieses Land in keiner Zukunft mehr in eigennütziger oder ausbeuterischer Weise genutzt werden kann.
    • Mindestens ein Drittel der Fläche wird reiner Wildnis gewidmet, ohne menschliche Nutzung, ca. ein Drittel wird einem nachhaltigen Miteinander von Naturschutz und menschlicher Nutzung gewidmet, und maximal ein Drittel für vorwiegend menschliche Nutzung, z.B. Wege, Gebäude, Plätze.
    • Alle menschlichen Strukturen, Gebäude, Wege, etcetera, werden unter Aspekten der nachhaltigen Einheit mit der Natur konzipiert und erstellt, das heisst zentrale Kriterien in ihrer Konzeption sind
      • biologische Abbaubarkeit der Materialien,
      • Energie-Bilanz,
      • Erneuerbarkeit der Energie-Quellen,
      • Nutzung von natürlichen Materialien und/oder Recycling/Upcycling menschlich erstellter Materialien.
    • Die Dichte menschlicher Bewohnung und Nutzung muss mit obigen Kriterien vereinbar sein.
    • In einem Tänzerdorf sollen keine Haustiere und/oder Nutztiere gehalten werden, sondern das Miteinander mit Wildtieren geübt werden. Falls ein Tänzerdorf in Ausnahmefällen mit Nutztieren arbeiten möchte, muss dies unter dem höchstmöglichen Aspekt der Freiheit und Würde dieser Tiere geschehen, das bedeutet zum Beispiel ohne Zäune und ohne Anbinden oder Einsperren, sondern indem Tiere eine Freiwilligkeit erkennen lassen.

(2.2) Spirituelle Aspekte

    • Persönliches Wachstum und Bewusstsein in friedlicher Kommunikation, persönlicher Heilung, und Friedensstiftung sind Fokus für das menschliche Miteinander in einem Tänzerdorf.
      Die Gemeinschaft von Menschen in einem Tänzerdorf bemüht sich um gegenseitige Unterstützung auf diesem Pfad, mit dem Ziel ein Feld der Heilung zu schaffen. Die Menschen im Tänzerdorf laden alle Praktiken und Weisheiten ein, die helfen können, in diesem Sinne weiterzukommen.
    • Wir anerkennen, dass unser Körper der Hauptintegrator all unserer Erfahrungen ist. Daher arbeiten wir viel mit allen Techniken, die dazu beitragen können, unsere Erfahrungen zu integrieren und mit Körper und Seele, Herz und Geist, zu lernen, in Ganzheit integriert und verbunden. Wir fokussieren uns z.B. auf Tanz, somatisches Erleben, körperzentrierte Therapien oder auch Wellness, es liegt ein Schwerpunkt auf Körpererfahrung und auf Integration anderer Ansätze mit Körpererfahrung.
    • Ein Tänzerdorf schützt klare persönliche Privatsphäre, aber auch Austausch und Inspiration mit, von und nach außen. Es richtet klare Fokuszeiten und -bereiche ein, mit klaren Grenzen und Einschränkungen, Regeln und sicheren Räumen. Gleichzeitig gibt es ein klares Engagement für Offenheit, für Gäste, umliegende Gemeinden und Nachbarn, externe Veranstaltungen, Inspiration jeglicher Art und lokale, europäische und Welt-Politik.

(2.3) Organisatorische Aspekte

    • Mindestens 15 Menschen können fest und dauerhaft dort leben, und bilden die ‘Kern-Gemeinschaft’.
    • Jeder Einzelne, der hier lebt, hat einen privaten Raum und eine private Zeit, allein oder in einer Familie oder einer WohnGruppe. Es gibt die Gemeinschafts-Ebene, die ein Angebot ist, eine Gelegenheit und eine Einladung, keine Verpflichtung. Langzeitgäste werden in der Kern-Gemeinschaft integriert.
    • Als Richtlinie soll gelten, dass genauso viele Menschen für eine Aufenthalts-Zeit (‘Retreat’-Zeit) von 1 Woche bis 6 Monaten in einem Tänzerdorf empfangen werden können, wie Menschen fest und dauerhaft dort leben.
    • Alle Abläufe, Kommunikation und Entscheidungen orientieren sich soweit als möglich an den Prinzipien der Soziokratie and des systemischen Konsensierens.

(3) Definition von ‘Projekt’

[…]

(4) Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung (§§ 51 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.

Aufgrund der in (1) definierten Satzung erkennen die Vereinsgründer eine Zuordnung zu folgenden anerkannten Zwecken (per Juli 2020):

    • 52 Abs. 2 AO (Katalog der anerkannten Zwecke)
      8.die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
      13.die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
      14.die Förderung des Tierschutzes;
      18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
      21. die Förderung des Sports (hier insbesondere des Tanzes und des Kontakt-Sports)
      25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.

Erkennt der Vereinsvorstand oder die Mitglieder-Versammlung ein Projekt als nicht gemeinnützig an, wird in der Mitglieder-Versammlung besprochen und entschieden, ob der Verein das Projekt weiterführen oder beenden oder verändern soll.

Sollten Behörden oder andere staatliche Organe ein Grossprojekt als nicht gemeinnützig bzw. als eigenwirtschaftlich einstufen, wird in der Mitglieder-Versammlung besprochen und entschieden, ob der Verein das Projekt weiterführen soll, oder ob es einer anderen Organisation übertragen werden kann, ohne die Erfüllung der Vereinszwecke in diesem Projekt zu gefährden.

(5) Wirkungs-Radius des Vereines
Der Verein ist nur innerhalb der europäischen Union, der EFTA-Staaten und Grossbritanniens tätig, auf keinen Fall ausserhalb dieser Länder. Bei Gross-Projekten ausserhalb Deutschlands wird geprüft, ob dies für den Verein rechtlich und organisatorisch gut tragbar ist, oder es günstiger wäre sich zu bemühen, einen Verein im jeweiligen Land zu gründen.”